Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V
- Beschäftigung von Weiterzubildenden im ambulanten Bereich – über KVS
weitere Informationen... - Beschäftigung von Weiterzubildenden im stationären Bereich (Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V) – über DKG
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Richtlinie zur Förderung der Heilberufe
Ergänzend gibt es in Sachsen derzeit die Möglichkeit gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Heilberufe folgende Förderung in Anspruch zu nehmen:
- Zusätzliche Weiterbildungsstellen für Fachgebiete, für die im vertragsärztlichen Bereich ein Bedarf besteht (SMS, KGS, SAB)
weitere Informationen... - Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit der Weiterbildungsverbünde (GS WBV, SAB)
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KVS Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,
SMS Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz,
SAB Sächsische Aufbaubank,
GS WBV Geschäftsstelle zur Förderung der Weiterbildungsverbünde