Förderung

FÖRDERMÖGLICHKEITEN

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V

  • Beschäftigung von Weiterzubildenden im ambulanten Bereich – über KVS
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  • Beschäftigung von Weiterzubildenden im stationären Bereich (Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V) – über DKG
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Richtlinie zur Förderung der Heilberufe

Ergänzend gibt es in Sachsen derzeit die Möglichkeit gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Förderung der Heilberufe folgende Förderung in Anspruch zu nehmen:

  • Zusätzliche Weiterbildungsstellen für Fachgebiete, für die im vertragsärztlichen Bereich ein Bedarf besteht (SMS, KGS, SAB)
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  • Koordinierung und Öffentlichkeitsarbeit der Weiterbildungsverbünde (GS WBV, SAB)
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KVS          Kassenärztliche Vereinigung Sachsen,
DKG          Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.,
SMS         Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen
                  Zusammenhalt,
SAB          Sächsische Aufbaubank,
GS WBV   Geschäftsstelle zur Förderung der Weiterbildungsverbünde