Die Fördermittel im stationären Bereich zur Besetzung umgewandelter Stellen mit Ärzten in allgemeinmedizinischer Weiterbildung erhalten Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V.
Die Fördermittel werden von den Einrichtungen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.V.) beantragt. Die Antragsunterlagen können bei der zentralen Registerstelle der DKG angefordert werden oder von deren Interntseite heruntergeladen werden.
Die Fördersumme im stationären Bereich beträgt:
Förderbetrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Spezialisierungen: | 1.530 EUR | |
Förderbeitrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle für das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung ableistet | 2.640 EUR |
Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter: