Weiterbildungsverbund

FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNGSVERBÜNDE

Gefördert werden können:

die Koordinierung der fachärztlichen Weiterbildung in regionalen Weiterbildungsverbünden (Für diesen Fördergegenstand wird eine Personalausgabenpauschale in Höhe von 1 500 Euro pro Monat gewährt. Die Zuwendung für Sachausgaben beträgt 15 Prozent der Personalausgabenpauschale)

sowie

Ausgaben für regionale und überregionale Kampagnen, Veranstaltungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung der Weiterbildungsverbünde einschließlich Vorhaben zur Information und Sensibilisierung aller Akteure, beispielsweise die Beteiligung an Messen, der Aufbau einer Homepage, die Durchführung von regionalen Fortbildungsveranstaltungen für die Weiterzubildenden. (Die Zuwendungen für diesen Fördergegenstand werden als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Personal- und Sachausgaben gewährt, jedoch nicht mehr als 60 000 Euro je Zuwendungsempfänger innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten.)

Für weitere Informationen steht Ihnen die Geschäftsstelle gern zur Verfügung. Ebenfalls können Sie alle  Informationen direkt in der Richtlinie zur Förderung der Heilberufe nachlesen oder das Musterhandbuch der Geschäftsstelle als Hilfestellung verwenden.