Entsprechend der bundesweiten Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V fördert die KV Sachsen zusammen mit den Krankenkassen finanziell insbesondere die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Sachsen.
Die Förderung im ambulanten Bereich beträgt 5.400 EUR pro Monat und Vollzeitstelle. In unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen werden die Förderbeträge um monatlich 500 EUR (Unterversorgung) bzw. 250 EUR (drohende Unterversorgung) erhöht.
Die Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle gewährt, wenn der Antragsteller die Weiterbildungsbefugnis besitzt und in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeignetem Bewerber besetzen kann. Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter:
>> Weiterbildungsförderung – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (kvsachsen.de)