Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen und die Kommunen sollen bei der Wiederbesetzung von freien und durch Altersabgänge frei werdende Facharztstellen der vertragsärztlichen Versorgung und im öffentlichen Gesundheitswesen unterstützt werden. Ziel ist die Nachwuchsgewinnung. Daher wird die fachärztliche Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer unterstützt. Im sächsischen Doppelhaushalt bestehen Fördermöglichkeiten für zusätzliche Stellen in der ärztlichen Weiterbildung in sogenannten grundversorgenden Fächern. Dies betrifft die Weiterbildung in Fachgebieten, für die im vertragsärztlichen Bereich ein besonderer Bedarf besteht.
Folgende Fachrichtungen werden gefördert:
- Kinder- u. Jugend-psychiatrie/-psychotherapie
- Augenheilkunde
- Kinder- u. Jugendmedizin
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Neurologie
- Psychiatrie und Psychotherapie
Die Zuwendung wird auf der Grundlage einer Pauschale für die Personalausgaben des Weiterzubildenden im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Für die ärztliche Tätigkeit der oder des Weiterzubildenden in Vollzeit (40 Wochenarbeitsstunden) beträgt die Zuwendung je nach Fördergegenstand bis zu 4.000 € bzw. bis zu 2.700 pro Monat. Bei einer ärztlichen Tätigkeit, die keinen ganzen Kalendermonat umfasst, oder in Teilzeit absolviert wird, reduziert sich die Pauschale anteilig.
Der Zuwendungsempfänger muss sich je nach Fördergegenstand mit Eigenmitteln oder Mitteln Dritter in Höhe von mindestens 30% bzw. 50% an der Finanzierung der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens beteiligen.
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Die Beantragung der Förderung erfolgt mit Antrag an die SAB,
Ansprechpartner: Jan Sommer, Tel-Nr. 0351 4910 5486, Fax-Nr. 0351 4910 5405, E-Mail sozialessab.sachsende