Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Fördergeldern nach der Richtlinie Heilberufe

Wichtiger Hinweis zur Beantragung von Fördergeldern nach der Richtlinie Heilberufe

Gemeinsame Erklärung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - SAB und der Geschäftsstelle zur Förderung von Weiterbildungsverbünden:

Aufgrund der Wahlen zum Sächsischen Landtag vom 1. September 2024 und der anschließenden Bildung einer neuen sächsischen Staatsregierung verzögert sich die Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2025/2026.

Ist mit Beginn eines Kalenderjahres noch kein Haushalt durch den Haushaltsgesetzgeber bewilligt, können Ausgaben ausschließlich im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung geleistet werden. Allerdings können bei einer vorläufigen Haushaltsführung Zuwendungen ausschließlich zur Fortsetzung von Programmen oder Maßnahmen gewährt werden. Die konkreten Rahmenbedingungen für die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung werden voraussichtlich erst im IV. Quartal veröffentlicht.

Neue Projekte bzw. Fördermaßnahmen können jedoch erst nach Beschluß des Haushaltsgesetztes bewilligt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

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